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Organspende 2.0 – die Widerspruchslösung soll kommen.
Widerspruchslösung pro vs. contra?

Diese 9 Dinge sollte man bei der Meinungsbildung wissen.

Schon seit vergangenem Jahr geistert das Gespenst der Widerspruchslösung durch die Politik, den Bundestag und die Gesellschaft. Sie soll die Organspende in Deutschland neu regeln. Was sie genau bedeutet, warum sie debattiert wird, warum sie zu Kontroversen führt, welche Vor- und Nachteile sie hat, was sie ändern kann und wo sie an ihre Grenzen stößt – ist Thema unseres zweiteiligen Blogbeitrags.

Organspende aktuell – in Zahlen

2018 werden in Deutschland 955 Spendern 3.133 Organe entnommen. Demgegenüber stehen knapp 10.000 Menschen, die auf der Warteliste stehen und auf das passende Organ warten. Drei von ihnen sterben täglich, weil sich kein passender Spender findet.

Dabei stehen laut verschiedener Studien 80% der Deutschen der Organspende positiv gegenüber. Doch nur die wenigsten von ihnen tragen einen Organspendeausweis bei sich, der zur Entnahme der Organe nach dem Tod berechtigt.

Dieser Umstand birgt Anlass zum Umdenken. Die Widerspruchslösung soll als Maßnahme eingeführt werden, um die Spendenanzahl zu erhöhen.

 

Wer kann überhaupt Organe spenden?

Jeder deutsche Bundesbürger, jede deutsche Bundesbürgerin ab 16 Jahren kann der postmortalen Organentnahme zustimmen.

Die grundlegende Voraussetzung für eine Organspende ist, dass zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod der potenziell spendenden Person festgestellt haben. Dieser ist eingetreten, wenn im Großhirn, Kleinhirn und im Hirnstamm keinerlei Aktivität mehr zu messen ist.

Wichtig ist, dass die Organe bei der Transplantation noch voll funktionsfähig sind. Aus diesem Grund wird die mögliche Spenderin nach dem festgestellten Hirntod bis zur Entnahme auf der Intensivstation künstlich beatmet.

Im letzten Schritt wird überprüft, ob Tumorerkrankungen oder Infektionen vorliegen, die den Empfänger gefährden würden.

Eine spendende Person kann bis zu sieben Menschen helfen.

Wie wird Organspende bisher gesetzlich gehandhabt?

Seit 2012 wird die Organspende in Deutschland durch die Entscheidungs-/Zustimmungslösung geregelt. Potenzielle Spender können sich aktiv für eine Organspende entscheiden. Nur so kommen sie überhaupt für eine Spende in Betracht.

Das geht beispielsweise durch den Besitz bzw. das Mitführen eines ausgefüllten Organspendeausweises. Mit diesem kann ich entscheiden, ob ich

  1. Spender*in sein möchte oder nicht.
  2. ob ich alle möglichen Organe/Gewebe spenden möchte.
  3. ob ich nur bestimmte Organe/Gewebe abgeben möchte.
  4. ob ich die Entscheidung nach meinem Tod einer anderen Person überlassen möchte.

Wer sich zu Lebzeiten nicht aktiv für eine Organspende entscheidet, wird nach seinem Tod also kein Organspender.

Falls keine eindeutige schriftliche Zustimmung vorliegt, können auch die nächsten Verwandten die Entscheidung übernehmen.

 

Was ändert/bedeutet die Widerspruchslösung genau?

Die Widerspruchslösung geht von einem umgekehrten Szenario aus. Wer nicht aktiv gegen eine Organentnahme stimmt, wird nach seinem Tod, bei passenden Voraussetzungen (s.o.), automatisch zum Organspender.

Allerdings nicht einfach so und auch nicht ohne Einschränkungen.

Der von Gesundheitsminister Jens Spahn ausgearbeitete Gesetzentwurf sieht mit der Widerspruchslösung vor, dass alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 16 Jahren über den Zeitraum von einem Jahr ausführlich über die Thematik Organspende informiert werden. Anschließend werden sie als Spender & Spenderinnen registriert – außer sie widersprechen.

Die Entscheidung soll jederzeit geändert werden können.

Im Zweifelsfall liegt die Entscheidungshoheit weiterhin bei den nahen Angehörigen:

Liegt kein Widerspruch vor, sollen die Hinterbliebenen nach dem Tod eines möglichen Spenders trotzdem gefragt werden, ob der Verstorbene einer Organentnahme zugestimmt hat/hätte.

Vorteile, Nachteile und Alternativen der Widerspruchslösung? Lesen Sie hierzu mehr in Teil 2 unseres Blogartikels.