DAS VORSORGEKONZEPT VON EASYCARE

Altersvorsorge für Pflegeberufe – mit dem Vorsorgekonzept von easyCare

Hast du schon einmal über ein Renten-Vorsorgekonzept nachgedacht? Nein? Dann bist du in guter Gesellschaft.

Viele Erwerbstätige setzen sich nicht rechtzeitig mit der Vorsorge fürs Alter auseinander. Dabei ist die Altersarmut eine reelle Bedrohung, der sehr viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausgesetzt sind oder sein werden.

Schon bald könnte jeder fünfte Rentner von Altersarmut bedroht sein

Nach einer Studie der Bertelsmann Stiftung droht uns, aufgrund drastischer Änderungen in der Arbeitswelt und des demographischen Wandels, ein stetiger Anstieg der Altersarmut. Das Risiko soll von aktuell 16% auf 20% (im Jahre 2036) steigen.

Am schlimmsten betroffen sind dabei alleinerziehende Mütter, Niedrigausgebildete, aber auch immer mehr reguläre Arbeitnehmer und Normal-Verdienende. Beispielsweise durch die Einschnitte von staatlichen und sozialen Leistungen, aber auch durch den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten, wie bei Mieten oder Lebensmitteln.

Die meisten der aktuellen Rentenreformvorschläge können die steigende Altersarmut nicht stoppen, da sie nicht genau auf die besonders bedrohten Menschen und den Niedriglohnsektor eingehen. Außerdem werden die Vorschläge in Anbetracht des demografischen Wandels nicht konsequent und schnell genug umgesetzt.

Vorsorge in der Pflegebranche: der Altersarmut gekonnt entgehen

Drohende Altersarmut ist auch in der Pflege ein heikles Thema. Viele Pflegekräfte, die ihr gesamtes Leben hart gearbeitet haben, werden nicht genug Rente bekommen, um im Alter einen verdienten Lebensstandard zu halten.

Deshalb sollten sich vor allem auch Pflegekräfte über alternative, private Vorsorgekonzepte für die Rentenzeit Gedanken machen.

Wir von easyCare unterstützen beispielsweise unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durch das besondere Angebot eines durchdachten Vorsorgekonzepts fürs Alter.

Mehr Sorglosigkeit im Alter – durch das Vorsorgekonzept von easyCare

Durch das Vorsorgekonzept von easyCarehast du exklusiv die Möglichkeit, auch in der Niedrigzinsphase mit attraktiven Renditen vorzusorgen.

Dabei unterstützen wir dich mit einem umfangreichen Arbeitgeberzuschuss und erhöhen damit deine persönliche Altersversorgung.

Profitiere unter anderem durch folgende Rahmenbedingungen:

 

Die Sparraten können von der Steuer und Sozialversicherung abgesetzt werden

 

easyCare Personalmanagement zahlt dir einen Zuschuss zu deinem eigenen Sparbeitrag

 

Steuer- und Sozialversicherung ist erst bei den Leistungen ab Rentenbeginn zu zahlen

 

Deine Beiträge sind zu 100% gesichert

 

Wir realisieren Altersvorsorge für Pflegeberufe. Wenn du mehr über das easyCare Vorsorgekonzept fürs Alter erfahren möchtest, dann kontaktiere uns gerne.

DAS VORSORGEKONZEPT VON EASYCARE 

Altersvorsorge für Pflegeberufe – mit dem Vorsorgekonzept von easyCare 

Hast du schon einmal über ein Renten-Vorsorgekonzept nachgedacht? Nein? Dann bist du in guter Gesellschaft. 

Viele Erwerbstätige setzen sich nicht rechtzeitig mit der Vorsorge fürs Alter auseinander. Dabei ist die Altersarmut eine reelle Bedrohung, der sehr viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausgesetzt sind oder sein werden. 

Schon bald könnte jeder fünfte Rentner von Altersarmut bedroht sein 

Nach einer Studie der Bertelsmann Stiftung droht unsaufgrund drastischer Änderungen in der Arbeitswelt und des demographischen Wandels, ein stetiger Anstieg der Altersarmut. Das Risiko soll von aktuell 16% auf 20% (im Jahre 2036) steigen.  

Am schlimmsten betroffen sind dabei alleinerziehende Mütter, Niedrigausgebildete, aber auch immer mehr reguläre Arbeitnehmer und Normal-Verdienende. Beispielsweise durch die Einschnitte von staatlichen und sozialen Leistungen, aber auch durch den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten, wie bei Mieten oder Lebensmitteln. 

Die meisten der aktuellen Rentenreformvorschläge können die steigende Altersarmut nicht stoppen, da sie nicht genau auf die besonders bedrohten Menschen und den Niedriglohnsektor eingehen. Außerdem werden die Vorschläge in Anbetracht des demografischen Wandels nicht konsequent und schnell genug umgesetzt. 

Vorsorge in der Pflegebranche: der Altersarmut gekonnt entgehen  

Drohende Altersarmut ist auch in der Pflege ein heikles Thema. Viele Pflegekräfte, die ihr gesamtes Leben hart gearbeitet haben, werden nicht genug Rente bekommen, um im Alter einen verdienten Lebensstandard zu halten. 

Deshalb sollten sich vor allem auch Pflegekräfte über alternative, private Vorsorgekonzepte für die Rentenzeit Gedanken machen. 

Wir von easyCare unterstützen beispielsweise unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durch das besondere Angebot eines durchdachten Vorsorgekonzepts fürs Alter 

Mehr Sorglosigkeit im Alter – durch das Vorsorgekonzept von easyCare 

Durch das Vorsorgekonzept von easyCarehast du exklusiv die Möglichkeit, auch in der Niedrigzinsphase mit attraktiven Renditen vorzusorgen. 

Dabei unterstützen wir dich mit einem umfangreichen Arbeitgeberzuschuss und erhöhen damit deine persönliche Altersversorgung. 

Profitiere unter anderem durch folgende Rahmenbedingungen: 

  • Die Sparraten können von der Steuer und Sozialversicherung abgesetzt werden 
  • easyCare Personalmanagement zahlt dir einen Zuschuss zu deinem eigenen Sparbeitrag 
  • Steuer- und Sozialversicherung ist erst bei den Leistungen ab Rentenbeginn zu zahlen 
  • Deine Beiträge sind zu 100% gesichert 

Wir realisieren Altersvorsorge für Pflegeberufe. Wenn du mehr über das easyCare Vorsorgekonzept fürs Alter erfahren möchtest, dann kontaktiere uns gerne. 

SPAREN MIT UNTERSTÜTZUNG VON STAAT UND ARBEITGEBER

easyCare Rechenbeispiel

Beispiel: 28 Jahre; Steuerklasse 1; Jahresgehalt 38.400,- €; GKV; kein Kind


HÄUFIGE FRAGEN

Wie werden die Beiträge und Leistungen steuerlich behandelt?Wie werden die Beiträge und Leistungen in der Sozialversicherung behandelt?Was passiert, wenn ich das Unternehmen verlasse?Wer erhält die Leistungen im Todesfall?

Bei der Entgeltumwandlung gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, die Beiträge und Erträge sind bis zur Auszahlung zunächst steuerfrei. In der Auszahlphase (Renteneintritt) müssen diese mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als im Erwerbsleben, macht dies die Entgeltumwandlung besonders attraktiv.

Bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Erst bei Auszahlung müssen auf die Leistungen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) gezahlt werden. Bei privat Versicherten entfällt diese Betrachtung sowohl in der Anspar- als auch in der Leistungsphase. Bei einer Kapitalabfindung wird die Gesamtsumme der Sozialversicherungsbeiträge über einen Zeitraum von 10 Jahren verteilt und als monatliche beitragspflichtige Einnahme behandelt.

Deine Ansprüche sind ab dem ersten Monat unverfallbar, d.h. auch bei Austritt aus dem Unternehmen hast du vollen Anspruch auf deine erworbenen Ansprüche. Du hast die Wahl, entweder den Wert deiner betrieblichen Altersversorgung über die Hermann Manufaktur einem neuen Arbeitgeber zu übertragen, der dann eine wertgleiche Zusage auf Versorgungsleistungen erteilt (Übertragung). Alternativ kannst du die easyCare Altersvorsorge durch private Beitragszahlung fortführen oder beitragsfrei stellen. Eventuell ist auch eine Weiterführung beim neuen Arbeitgeber möglich.

Bei der betrieblichen easyCare Altersvorsorge besteht eine Hinterbliebenenleistung. Somit wird im Todesfall der versicherten Person die Leistung an den versorgungsberechtigten Erben ausgezahlt.

HÄUFIGE FRAGEN

Wie werden die Beiträge und Leistungen steuerlich behandelt?

Bei der Entgeltumwandlung gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, die Beiträge und Erträge sind bis zur Auszahlung zunächst steuerfrei. In der Auszahlphase (Renteneintritt) müssen diese mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als im Erwerbsleben, macht dies die Entgeltumwandlung besonders attraktiv.

Wie werden die Beiträge und Leistungen in der Sozialversicherung behandelt?

Bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Erst bei Auszahlung müssen auf die Leistungen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) gezahlt werden.
Bei privat Versicherten entfällt diese Betrachtung sowohl in der Anspar- als auch in der Leistungsphase.
Bei einer Kapitalabfindung wird die Gesamtsumme der Sozialversicherungsbeiträge über einen Zeitraum von 10 Jahren verteilt und als monatliche beitragspflichtige Einnahme behandelt.

Was passiert, wenn ich das Unternehmen verlasse?

Deine Ansprüche sind ab dem ersten Monat unverfallbar, d.h. auch bei Austritt aus dem Unternehmen hast du vollen Anspruch auf deine erworbenen Ansprüche. Du hast dann die Wahl, entweder den Wert deiner betrieblichen Altersversorgung über die Hermann Manufaktur einem neuen Arbeitgeber zu übertragen, der dann eine wertgleiche Zusage auf Versorgungsleistungen erteilt (Übertragung). Alternativ kannst du die easyCare Altersvorsorge durch private Beitragszahlung fortführen oder beitragsfrei stellen. Eventuell ist auch eine Weiterführung beim neuen Arbeitgeber möglich.

Wer erhält die Leistungen im Todesfall?

Bei der betrieblichen easyCare Altersvorsorge besteht eine Hinterbliebenenleistung. Somit wird im Todesfall der versicherten Person die Leistung an den versorgungsberechtigten Erben ausgezahlt.

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