
Pflegepersonaluntergrenzen – der Anfang der Wende?
Der Plan
In vier „pflegesensitiven“ Krankenhausbereichen gelten ab dem 1. Januar 2019 Pflegepersonaluntergrenzen.
Das heißt: In Bereichen, die sehr pflegeintensiv sind, gelten neue Bestimmungen, die die Personalkonstellation regeln – in der Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie.
Als Untergrenzen werden die maximale Anzahl von Patienten festgelegt, die auf eine Pflegekraft kommen dürfen. Hierbei wird zwischen vier Kategorien unterschieden: Tagschicht & Nachtschicht an Wochentagen und Tagschicht & wNachtschicht an Wochenenden und Feiertagen.
In diesem Zusammenhang wird auch das Mengenverhältnis von Pflegehilfskräften und examinierten Fachkräften festgelegt. Es soll immer genug entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen.
Bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen drohen Krankenhäusern finanzielle Einbußen.
Personaluntergrenzen – eine längst überfällige Reaktion
Die Verordnung tritt ab dem 1. Januar 2019 in Kraft.
Mit dieser Maßnahme reagiert das Bundesgesundheitsministerium auf den Stillstand beziehungsweise das Scheitern der Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen zu dieser Thematik:
„Bereits seit Juli des vergangenen Jahres haben die Interessenvertreter von Krankenhäusern und Krankenkassen den Auftrag, Personaluntergrenzen für pflegesensitive Krankenhausbereiche selbst festzulegen. Diese Verhandlungen sind gescheitert. Dieses Versagen der Selbstverwaltung erfordert unser Handeln zum Schutz der Patienten und Pflegekräfte. Wir werden die Untergrenzen für pflegesensitive Stationen festlegen. Denn die Unterbesetzung von intensivmedizinischen Abteilungen im Krankenhaus kann fatale Folgen für Patienten haben.“
- Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Pflegepersonaluntergrenzen als Meilenstein in der Pflege?
Definitiv! Mit mehr Pflegekräften wird das bisherige Personal spürbar entlastet und gleichzeitig bleibt mehr Zeit für jeden einzelnen Patienten. Die Pflege kann in einem gesicherten Rahmen praktiziert werden.
Pflegepersonaluntergrenzen – ein Allheilmittel?
Das darf jedoch bezweifelt werden.
- Fortsetzung folgt (…) hier geht es zum zweiten Teil
Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/personaluntergrenzen.html
https://www.pflegen-online.de/personaluntergrenzen-mit-diesen-14-faqs-behalten-sie-durchblick
https://www.aerzteblatt.de/archiv/192803/Personaluntergrenzen-Krankenhaeuser-gegen-harte-Grenzwerte
Photo by Luis Melendez on Unsplash

Pflegepersonaluntergrenzen – der Anfang der Wende?
Der Plan
In vier „pflegesensitiven“ Krankenhausbereichen gelten ab dem 1. Januar 2019 Pflegepersonaluntergrenzen.
Das heißt: In Bereichen, die sehr pflegeintensiv sind, gelten neue Bestimmungen, die die Personalkonstellation regeln – in der Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie.
Als Untergrenzen werden die maximale Anzahl von Patienten festgelegt, die auf eine Pflegekraft kommen dürfen. Hierbei wird zwischen vier Kategorien unterschieden: Tagschicht & Nachtschicht an Wochentagen und Tagschicht & wNachtschicht an Wochenenden und Feiertagen.
In diesem Zusammenhang wird auch das Mengenverhältnis von Pflegehilfskräften und examinierten Fachkräften festgelegt. Es soll immer genug entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen.
Bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen drohen Krankenhäusern finanzielle Einbußen.
Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/personaluntergrenzen.html
https://www.pflegen-online.de/personaluntergrenzen-mit-diesen-14-faqs-behalten-sie-durchblick
https://www.aerzteblatt.de/archiv/192803/Personaluntergrenzen-Krankenhaeuser-gegen-harte-Grenzwerte
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