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Für die Honorarkräfte gehen die Lichter aus

– Honoraranstellungen für Ärzte & Pflegekräfte vor dem Aus –

„Ein wegweisendes Urteil, das die Branche nachhaltig erschüttern wird.“

Hintergründe, Konsequenzen & eine mögliche Lösung auf einen Blick

Was ist passiert? Selbständigkeit ade
Am 7. Juni wurde das Urteil gefällt:
Freiberuflichkeit ist für Ärzte & Pflegefachkräfte in Zukunft keine Option mehr.
„Ärzte (und Pflegekräfte), die als Honorarärzte (/Honorarpflegekräfte) in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R als Leitfall) & (Aktenzeichen B 12 R 6/18 R als Leitfall).

Verschiedene Sozialgerichte haben sich auf Landesebene in den vergangenen Jahren mit der Frage beschäftigt, ob sie tatsächlich selbständig tätig sind, wenn sie in Krankenhäusern arbeiten – oder nur scheinselbständig.

Nun wurde das erste Mal auf Bundesebene darüber verhandelt und letztendlich durch das Bundessozialgericht in höchster Instanz entschieden:

Das Aus für den Einsatz von Honorarkräften in stationären Pflegeeinrichtungen scheint besiegelt.

Was ist eine Honoraranstellung? Ein Modell mit vielen Vorteilen

Ärzte und Pflegekräfte, die auf Honorarbasis arbeiten, sind selbständig. Sie schreiben ihre eigenen Rechnungen und können sich die Einsatzorte sowie -zeiten selbst aussuchen. Häufig arbeiten sie nur nebenberuflich, zeitlich befristet und oft sind sie auch für mehrere Arbeitgeber tätig.

Sie müssen als Selbständige bestimmte Sozialabgaben wie zum Beispiel Arbeitslosenversicherung und Rentenbeiträge nicht abführen. Unter anderem deshalb kommen sie auf einen deutlich höheren Stundenlohn als Festangestellte.

Auch für die Einrichtungen als Arbeitgeber ist dieses Modell vorteilhaft: Sie verfügen über ein Höchstmaß an Flexibilität – mit der Option, je nach Personal- und Patientenlage entsprechend Freiberufler auf Abruf einzusetzen.

Warum hat das Gericht so entschieden? Selbständigkeit vs. „Scheinselbständigkeit“

Schon jahrelang steht das Modell der Selbständigkeit in der Pflegebranche unter Beobachtung: Handelt es sich hierbei um unternehmerische Selbständigkeit oder eine „Scheinselbständigkeit“.

Nun hat das BSG entschieden, dass Kriterien für eine Selbständigkeit der Honorarärzte und Honorarpflegekräfte nicht ausreichend vorliegen.

Beispielsweise seien die Kriterien für „unternehmerische Freiheit“ wie beispielsweise die Befreiung von Weisungsbefugnis und unabhängiges Arbeiten vom gewohnten Betrieb in der Praxis nicht feststellbar. Zu sehr seien die Freiberufler in den normalen Schichtbetrieb integriert – sodass sie laut des Urteils sozialversicherungspflichtig sind.


Die Konsequenzen – ein Urteil ohne Gewinner?

Momentan sieht es so aus, als bringe das Urteil keine Gewinner hervor.

Der Aufschrei unter Betroffenen – Ärzten, Pflegekräften und Einrichtungen – ist gleichermaßen groß.

Freiberufler waren ein Teil der Branche – eine flexible Möglichkeit, um den Fachkräftemangel an Brennpunkten zu lindern. Nach dem Motto: „Lieber ein paar Stunden mit Fachkräften arbeiten als mit gar keinen.“

Um die 5.000 Honorarärzte und noch sehr viel mehr freiberufliche Pflegekräfte gibt es in Deutschland – und die allermeisten sind es aus Überzeugung. Viele haben sich bewusst gegen eine Festanstellung entschieden, um ihren Beruf frei und flexibel auszuüben. Auch jetzt wird für viele eine Festanstellung mit Gehaltseinbußen, einem Arbeitsmehraufwand und wegfallender Flexibilität keine Option sein.

Mögliche drohende Szenarien sind ein komplettes Abwenden vom Beruf oder der Gang ins Ausland.

Möglicher Lösungsweg – Zeitarbeit als Plan A

Das Modell, welches der freiberuflichen Beschäftigung am nächsten kommt, ist die Zeitarbeit, wie sie auch bei der easyCare Personalmanagement GmbH praktiziert wird. Die Entscheidung für dieses Modell, ist gerade in dieser Situation für Ärzte naheliegend.

Die Vorteile bei easyCare – „Wenn eine Tür sich schließt…“

  • Mitspracherecht bewahren

Freiheit und Selbstbestimmung sind Komponenten, die auf dem aktuellen Arbeitsmarkt absolut erstrebenswert sind.

easyCare garantiert ein Mitspracherecht beim Einsatzort und der Dienstplangestaltung. Hinzu kommen regulierte Arbeitszeiten (35 Stunden-Woche) und das freiwillige Ansammeln von Überstunden.

  • Übertarifliche Bezahlung mit hohen steuerfreien Zulagen

Mehr Geld für weniger Arbeitszeit ist bei easyCare ein unschlagbares Argument. Hinzu kommen Boni und steuerfreie Zulagen wie zum Beispiel gestellte Dienstkleidung, Dienstfahrzeuge oder ÖPNV-Tickets.

  • Bonuspunkt: Sicherheit durch eine Anstellung bei easyCare

easyCare übernimmt jegliche organisatorischen Tätigkeiten im Hintergrund, wie z.B. die Suche nach Einsatzorten. Eine Lohnfortzahlung ist auch ohne Einsatz garantiert.

„…öffnet sich eine andere!“

Wir freuen uns über Ihre Bewerbungen.

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